Bleaching

Zahnverfärbungen unterscheiden sich von Belägen (Auflagerungen von Farbstoffen von Genussmitteln wie z.B. Tee, Kaffee, Rotwein) dadurch, dass die farbgebenden Stoffe in den Zahnschmelz eingelagert sind und sie nicht durch regelmäßiges Zähneputzen oder durch eine professionelle Zahnreinigung (PZR) entfernt werden können. Verfärbte und von Natur aus gelbliche oder graue Zähne können mittels Bleaching aufgehellt werden:

 

Aufhellen der Zähne durch direktes Auftragen

Diese Behandlung wird mit stärker konzentrierten Mitteln in der Zahnarztpraxis durchgeführt. Das Bleichgel wird direkt auf die aufzuhellenden Zähne gebracht und wirkt dort ein. Nach 10-15 Minuten wird das Gel entfernt. Ist die Aufhellung noch nicht ausreichend, kann das Verfahren wiederholt werden. In der Regel sind bei einer erstmaligen Zahnaufhellung 2-3 Durchgänge nötig, um ein dauerhaftes Ergebnis zu erreichen.

 

Aufhellen einzelner devitaler Zähne
Ist ein einzelner und devitaler ("toter", wurzelbehandelter) Zahn aufzuhellen, so kann dies auch durch direktes Einbringen des Bleichmittels in den Zahn erreicht werden. Das Bleichmittel wird von der Rückseite in den Zahn für mehrere Tage gelegt. Es wird, wenn nötig, mehrfach erneuert bis der gewünschte Effekt der Aufhellung erreicht ist.

 


Die kosmetische Zahnaufhellung ist eine private Leistung und wird von den Krankenkassen nicht übernommen.