Vorsorge

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© Zahnarztpraxis Christopher Latzel

Die zahnärztliche Untersuchung bei Erwachsenen sollte einmal jährlich bzw. idealerweise sogar zweimal im Jahr halbjährlich hier bei uns in der Praxis stattfinden. Kinder im Alter von 4 bis 18 Jahren sollten sich halbjährlich, im Rahmen der durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommenen individuellen Prophylaxe (IP-Leistungen), zur zahnärztlichen Vorsorge-untersuchung vorstellen. Aber auch Kleinkinder bis zu einem Alter von 3 Jahren profitieren durch rechtzeitige Besuche bei uns. Zum einem gewöhnen diese sich an die Abläufe und Räumlichkeiten beim Zahnarzt, zum anderen bekommen auch die Eltern im Zuge der Frühuntersuchung der Kleinkinder gerne Tipps rund um das Thema Zahnpflege bei Kindern.

 

Die Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt ist eine wichtige vorbeugende Maßnahme und dient der rechtzeitigen Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen wie Karies, Zahnfleischentzündung (Gingivitis) und Zahnbetterkrankung (Parodontitis).

 

Zudem sichern Sie sich bei regelmäßiger Kontrolle, durch unsere Dokumentation in Ihrem Bonusheft, einen höheren Zuschuss (bis zu 30% mehr Festzuschuss) durch die gesetzliche Krankenkasse, sollten Sie später doch einmal Kronen, Brücken oder anderen individuell angepassten Zahnersatz benötigen.

 


Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zwei Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt pro Jahr.